Polizeilandschaft
Konkordate
In der Schweiz gibt es vier interkantonale Polizeikonkordate, wobei die Kantone Zürich und Tessin keinem Konkordat angeschlossen sind. Die Konkordate haben zum Ziel, zwischen den jeweiligen Mitgliedern die polizeiliche Zusammenarbeit und die gegenseitige Hilfe zu fördern.
Jeder Kanton ist grundsätzlich selbst für Ereignisse oder Anlässe auf seinem Kantonsgebiet zuständig. Unterstützung erhält ein Kanton in erster Linie durch Nachbarkantone, Konkordatspartner oder bilateral durch einzelne andere Polizeikorps. Reichen auch diese zusätzlichen Mittel nicht aus, um ein Ereignis oder Anlass zu bewältigen, kann der betroffene Kanton gemäss der Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze einen Antrag zur schweizweiten Unterstützung durch alle Polizeikorps stellen.