Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz

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Themen

Kriminalität

Gemäss Art. 57 der Schweizerischen Bundesverfassung sorgen Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung. Die Sicherheit in der Schweiz ist entsprechend eine Verbundsaufgabe der Kantone und des Bundes.

In Bezug auf die Strafverfolgung hält Art. 123 BV allerdings fest, dass die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafprozessrechts Sache des Bundes ist. Von dieser Kompetenz hat der Bund mit Erlass des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) sowie der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) Gebrauch gemacht.

Bei der Festlegung der Kompetenzen hat der Gesetzgeber dem oben erwähnten Grundsatz dahingehend Rechnung getragen, als er in Art. 22 StPO die kantonalen Strafverfolgungsbehörden unter Vorbehalt der gesetzlichen Ausnahmen zur Verfolgung und Beurteilung von Straftaten des Bundesrechts als zuständig erklärt.

Die Strafverfolgung und somit auch die Kriminalitätsbekämpfung obliegen in der Schweiz in all ihren Facetten in erster Linie den kantonalen und kommunalen Polizeibehörden und der kantonalen Staatsanwaltschaften.

Um ihre Aufgaben im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung wahrnehmen zu können, hat die KKPKS ihrerseits die nötigen Strukturen geschaffen:

SKK

Die Schweizerische Kriminalkommission (SKK) setzt sich aus Mitgliedern der Kantone (vier aktive Polizeikommandantinnen und Polizeikommandanten und vier Mitglieder der Vereinigung der Schweizerischen Kriminalpolizeichefs (VSKC)) sowie einer Vertretung des Bundes (fedpol) zusammen und hat die Bearbeitung von interkantonalen kriminalpolizeilichen Fragen zum Ziel.

NEDIK

Um die schweizweite Effektivität der Verfolgung und Bekämpfung von Cyberkriminalität mittels einer intensivierten Kooperation und Koordination zwischen den Kantonen zu steigern, wurde zwischen der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD) und der KKPKS eine Vereinbarung verabschiedet, welche die Organisation und die Finanzierung des Netzwerks digitale Ermittlungsunterstützung Internetkriminalität (NEDIK) regelt und am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. NEDIK ist unter anderem für die Sicherstellung von gegenseitigem Wissenstransfer zwischen den Kantonen verantwortlich und arbeitet eng mit der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) und dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) zusammen.

cybercrimepolice.ch

Um die Bevölkerung vor aktuellen Gefahren aus dem Internet zu warnen, betreibt die Kantonspolizei Zürich die Webseite cybercrimepolice.ch, auf welcher tagesaktuell Warnmeldungen für die Bevölkerung vor gegenwärtigen und vor allem neuen Cyberbedrohungen publiziert werden. Damit erhalten alle Bürger:innen eine schnelle und interaktive Übersicht über die aktuellen Bedrohungen im Internet. Ausserdem bietet cybercrimepolice.ch die Möglichkeit, der Polizei auf einfache Art Cyber-Ereignisse zur Kenntnis zu bringen. Für Strafanzeigen bleiben jedoch weiterhin die örtlich zuständigen Polizeistellen zuständig.

Zur Webseite von cybercrimepolice.ch